Arbeitslosenversicherung erhält temporär weniger Geld vom Bund
Aufgrund drohender Milliardendefizite in der Bundeskasse will der Bundesrat in den Jahren 2025 bis 2029 den Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung (ALV) um insgesamt 1,25 Milliarden Franken kürzen. Der Ständerat nahm das entsprechende Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025 in der Gesamtabstimmung mit 42 zu 2 Stimmen an.
Die Mehrheit im Parlament war der Auffassung, dass die geplante Kürzung einen wesentlichen Beitrag leiste, um die strukturellen Defizite ab 2025 zu bereinigen. Die Massnahme könne ohne Auswirkungen auf die Leistungen der ALV umgesetzt werden.
Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen.