Anfang 2025 treten neue Blutspende-Regeln in Kraft
Der Bundesrat hat am Freitag die vom Parlament verabschiedeten Änderungen des Heilmittelgesetzes betreffend Blutspende per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt, wie er mitteilte. Die von der Verfassung garantierten Grundsätze der Unentgeltlichkeit und des Diskriminierungsverbots beim Blutspenden werden ab dann im Gesetz verankert.
Künftig dürfen Menschen beispielsweise aufgrund ihrer sexuellen Orientierung nicht vom Blutspenden ausgeschlossen werden. Die Kriterien, wonach jemand zum Spenden nicht zugelassen wird, müssen vielmehr auf dem individuellen Risikoverhalten und der Wissenschaft basieren.
Hintergrund ist, dass schwule und bisexuelle Männer nach Ausbruch der Aids-Epidemie von 1988 bis 2017 pauschal vom Blutspenden ausgeschlossen waren - unabhängig von ihrer persönlichen Lebenssituation und ihrem Verhalten. Aktuell sind Männer nur zur Blutspende zugelassen, wenn sie in den vergangenen zwölf Monaten keinen Sex mit Männern hatten.
In der Praxis angewendet wurden Blutspendekriterien unabhängig von der sexuellen Orientierung nach Angaben von Blutspende SRK Schweiz AG bereits ab November 2023, nachdem das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic dafür grünes Licht gegeben habe.
Das revidierte Heilmittelgesetz regelt weiter, dass es für das Blutspenden in der Schweiz keine Bezahlung gibt. Es dürfen auch kein Blut und keine labilen Blutprodukte zu Transfusionszwecken importiert werden, für die solche Vorteile gewährt oder entgegengenommen wurden. Damit wird der verfassungsmässige Grundsatz im Heilmittelgesetz konkretisiert.
Die Versorgung mit Blutprodukten blieb in der Schweiz 2023 trotz Schwankungen stabil. Die Zahl der Blutspenden war mit 0,6 Prozent auf 263'702 leicht rückläufig. Die Blutspende SRK verzeichnete einen neuen Rekord an Blutstammzellentransplantationen.