Alte Gräben in Vernehmlassung zu Teilrevision des Epidemiengesetzes
Die Zuständigkeit für Massnahmen in der besonderen Lage solle grundsätzlich bei den Kantonen bleiben, fordert die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren. Aus der Sicht der Kantone müsse der Bund in der besonderen Lage aber eine strategische Gesamtführung übernehmen, hiess es in einer Mitteilung zum Ende der Vernehmlassung.
Während der Covid-19-Pandemie wurde die Koordination zwischen Bund und Kantonen kritisiert. Mit Anpassungen des Epidemiengesetzes will der Bundesrat nun Gegensteuer geben.
Neu will die Landesregierung den Kantonen Vorbereitungen auf eine besondere Lage vorschreiben können. Auch eine Rechtsgrundlage für das Erstellen der umstrittenen Zertifikate, die eine Impfung oder Genesung nachweisen, soll ins Epidemiengesetz geschrieben werden.