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Alte Gräben in Vernehmlassung zu Teilrevision des Epidemiengesetzes

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Alte Gräben in Vernehmlassung zu Teilrevision des Epidemiengesetzes

25. März 2024, 14:25 Uhr
Mehr Führung durch den Bundesrat fordern die einen - vor Bevormundung und einer Einschränkung der Grundrechte warnen die anderen. Mit der Teilrevision des Epidemiengesetzes will der Bundesrat eine Rechtsgrundlage für das Erstellen der umstrittenen Impf-Zertifikate schaffen. (Archivbild)
© KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT
Diskriminierung von Ungeimpften und Unterwerfung unter die Weltgesundheitsorganisation oder willkommene Schärfung der Zuständigkeiten. Die Argumente der Gegner und Befürworter einer Teilrevision des Epidemiengesetzes gehen weit auseinander.

Die Zuständigkeit für Massnahmen in der besonderen Lage solle grundsätzlich bei den Kantonen bleiben, fordert die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren. Aus der Sicht der Kantone müsse der Bund in der besonderen Lage aber eine strategische Gesamtführung übernehmen, hiess es in einer Mitteilung zum Ende der Vernehmlassung.

Während der Covid-19-Pandemie wurde die Koordination zwischen Bund und Kantonen kritisiert. Mit Anpassungen des Epidemiengesetzes will der Bundesrat nun Gegensteuer geben.

Neu will die Landesregierung den Kantonen Vorbereitungen auf eine besondere Lage vorschreiben können. Auch eine Rechtsgrundlage für das Erstellen der umstrittenen Zertifikate, die eine Impfung oder Genesung nachweisen, soll ins Epidemiengesetz geschrieben werden.

Quelle: sda
veröffentlicht: 25. März 2024 14:25
aktualisiert: 25. März 2024 14:25