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75 Prozent wollen laut Hochrechnung Impfregeln nicht ändern

Impfungen

75 Prozent wollen laut Hochrechnung Impfregeln nicht ändern

9. Juni 2024, 12:03 Uhr
Die Regeln für Impfungen bleiben in der Schweiz gleich. (Symbolbild)
© KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Die Vorgaben zum Impfen bleiben gleich. Die Schweizer Stimmbevölkerung hat eine Volksinitiative der Freiheitlichen Bewegung Schweiz deutlich abgelehnt. Die Stopp-Impfpflicht-Initiative verlangte das Verbot eines allfälligen Impfzwangs.

Die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit (Stopp-Impfpflicht-Initiative)» dürfte mit rund 75 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt werden und auch deutlich am Ständemehr scheitern. Das zeigte am Sonntagmittag die Hochrechnung des Forschungsinstituts gfs.bern im Auftrag der SRG. Der Fehlerbereich liegt bei plus/minus drei Prozentpunkten.

Das Nein überrascht nicht. Die Initianten und Befürworterinnen der Initiative waren stets in der Minderheit. Im Abstimmungskampf verlor die Initiative an Unterstützung, wie die SRG-Umfragen zeigten. Zuletzt gaben noch 22 Prozent der Befragten an, dass sie «bestimmt dafür» oder «eher dafür» seien.

Die Initiative wurde von Impfskeptikerinnen und -skeptikern eingereicht. Von den grösseren Parteien unterstützte lediglich die SVP den Text. Alle anderen grösseren Parteien lehnten die Initiative ab.

Initiative stammt aus der Pandemiezeit

Die Initiative kam während der Covid-19-Pandemie zustande. Während der Pandemie galt zeitweise die sogenannte Zertifikatspflicht. Ohne Nachweis einer Impfung oder einer Genesung von der Krankheit war der Zutritt zu Restaurants und anderen Einrichtungen nicht erlaubt.

Die Initiative wollte diese Einschränkungen für Ungeimpfte verhindern. Dafür hätte Artikel 10 der Bundesverfassung, der das Recht auf Leben und persönliche Freiheit regelt, ergänzt werden sollen. Eine direkt oder indirekt durchsetzbare Impfpflicht hätte nach Wunsch der Initiantinnen und Initianten verboten werden sollen.

Eine Impfung ohne Zustimmung der betroffenen Person ist auch mit den bestehenden Gesetzen nicht möglich. Das Epidemiengesetz sieht ein Impfobligatorium als Möglichkeit vor, aber nur für bestimmte Gruppen und unter der Voraussetzung, dass die Bevölkerung nicht mit milderen und anderen Massnahmen geschützt werden kann. Ein behördliches Impfobligatorium wurde auf Bundesebene noch nie ausgesprochen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 9. Juni 2024 12:03
aktualisiert: 9. Juni 2024 12:03