46 geschützte Kakteen an Basler Grenze zu Frankreich sichergestellt
Die Sicherstellung geschah am 14. April, wie das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) am Donnerstag mitteilte. Den Mitarbeitenden sei beim Grenzübergang Burgfelderstrasse ein Fahrzeug aufgefallen, das kurz vor dem Zoll gewendet habe. Beim nahegelegenen Grenzübergang Hegenheimerstrasse sei das Auto aber in die Fänge der Mitarbeitenden gefallen.
Dabei hätten sie im Fahrzeug des Fahrers deutscher Nationalität mehrere Kakteen aufgefunden, die unter den Schutz des Washingtoner Artenschutz-Abkommens fallen. Zudem seien diverse Exemplare der Gattung Lophophora darunter gewesen. Arten dieser Gattung enthalten gemäss Communiqué Meskalin und fallen somit unter das Betäubungsmittelgesetz. Sie sind in der Schweiz verboten.
Die Kakteen wurden zuhanden des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sichergestellt, das über die weiteren Massnahmen befinden wird.