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197 Opfer von Menschenhandel im Jahr 2023 in der Schweiz

Menschenrechte

197 Opfer von Menschenhandel im Jahr 2023 in der Schweiz

30. Juli 2024, 04:00 Uhr
Im Juni standen vier Mitglieder einer reichen indischen Familie wegen des Vorwurfs des Menschenhandels in Genf vor Gericht. Weil sie ihr Hauspersonal unter anderem mit Billiglöhnen ausgenutzt haben, wurden sie schliesslich wegen Wuchers verurteilt. (Archivbild)
© Keystone/SALVATORE DI NOLFI
197 Opfer von Menschenhandel sind 2023 in der Schweiz identifiziert worden. Das sind elf Prozent mehr als im Vorjahr. Insgesamt berieten und begleiteten die auf Menschenhandel spezialisierten Organisationen im vergangenen Jahr 488 Betroffene.

Der Anstieg zeigt gemäss den in der Plattform «Traite» zusammengeschlossenen vier Fachorganisationen, dass der Menschenhandel in der Schweiz eine Realität ist, wie sie am internationalen Tag gegen Menschenhandel vom Dienstag mitteilten.

Bei der grossen Mehrheit von 75,5 Prozent der identifizierten Opfer handelt es sich um Frauen. In den letzten Jahre bestätigte sich indessen auch, dass der Menschenhandel mit Männern mit einem Anteil von 23 Prozent keine Randerscheinung ist. Neben der Sensibilisierung führen die Fachstellen das auf vermehrte Kontrollen ausserhalb der Prostitution in «Männerjobs» zurück.

Die 2023 identifizierten Opfer stammten aus 55 Ländern, wie aus dem Bericht weiter hervorgeht. Die häufigsten Herkunftsländer waren Ungarn, die Demokratische Republik Kongo, Kamerun und Somalia. Der Anteil aus afrikanischen Ländern war mit 56 Prozent am höchsten gefolgt von Europa (17 Prozent), Lateinamerika (14 Prozent) und Asien (12 Prozent).

Die Fachstellen registrierten immer häufiger Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft. 2021 war dies in 33 Prozent der Fälle das Motiv, 2023 bereits in 47 Prozent. Dabei sind auch Opfer mitgezählt, die zu Diebstahl oder Drogenschmuggel gezwungen waren. Die Dunkelziffer sei allerdings gross, hielt die Plattform fest.

Bei der Arbeitskraftausbeutung fehle die Strafverfolgung. Ebenso selten würden die Behörden auch den Straftatbestand des Menschenhandels verfolgen. Stattdessen gerieten die Opfer ins Visier der Justiz: Sie würden wegen illegalen Aufenthalts und fehlender Arbeitsbewilligung des Landes verwiesen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 30. Juli 2024 04:00
aktualisiert: 30. Juli 2024 04:00
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