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Zürcher Verstorbene sollen sich kompostieren lassen können

Beerdigungen

Zürcher Verstorbene sollen sich kompostieren lassen können

25. Oktober 2024, 09:43 Uhr
Im Kanton Zürich sind bisher erst Kremationen und Erdbestattungen erlaubt. Ein Bürger fordert nun, auch «Re-Erding» zuzulassen. Dabei werden die Verstorbenen kompostiert.
© KEYSTONE/DPA/HANNES P ALBERT
Die neue Bestattungsform «Re-Erding» wird Thema im Zürcher Kantonsrat. Ein Bürger fordert in einer Einzelinitiative, dass das Kompostieren von Verstorbenen zugelassen wird. In sechs Wochen wird ein toter Körper dabei zu Humus.

Aktuell werden im Kanton Zürich einzig die Erdbestattung und die Kremation angeboten. Ein Bürger fordert nun, dass auch das so genannte «Re-Erding» eingeführt wird. Dabei wird der tote Körper in einem verschlossenen Metall-«Kokon» auf ein Bett aus Stroh, Heu, Kräutern und Blumen gelegt und damit auch zugedeckt.

In sechs Wochen zu Humus

Die im Körper selbst und im organischen Material vorhandenen Mikroorganismen lassen den Körper dann zersetzen. Innerhalb von sechs Wochen wird der Verstorbene zusammen mit dem Heu und Stroh zu Humus. Wie bei einer Kremation bleiben beim «Re-Erding» die Knochen zurück. Diese werden gemahlen und der neuen Erde beigemischt.

So werde der Körper Basis für neues Leben, schreibt der Bürger in seiner Einzelinitiative. Er fordert, dass der Regierungsrat zusammen mit interessierten Gemeinden zwei bis sechs «Re-Erding»-Zentren aufbaut, um diese Form der Bestattung anbieten zu können.

Diese Form der Bestattung sei technologisch und politisch reif für eine Einführung, findet der Einzelinitiant. Vorerst solle «Re-Erding» als Versuch angeboten werden, der wissenschaftlich begleitet werde. Dabei soll insbesondere auch abgeklärt werden, ob die Gesellschaft «Re-Erding» akzeptiert.

Das Parlament wird sich in einer der kommenden Sitzungen mit dem Thema befassen. In Deutschland ist «Re-Erding» bereits seit einigen Jahren ein Thema. Mehrere Bundesländer untersagen diese Form der Bestattung. Erlaubt ist sie bisher in Schleswig-Holstein.

Quelle: sda
veröffentlicht: 25. Oktober 2024 09:43
aktualisiert: 25. Oktober 2024 09:43