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Zürcher Regierung soll auch Rottweiler auf die Liste nehmen

Hundehaltung

Zürcher Regierung soll auch Rottweiler auf die Liste nehmen

30. Oktober 2024, 12:16 Uhr
Die Zürcher Regierung soll prüfen, ob Rottweiler auch auf die Liste der gefährlichen Hunde gehören. (Symbolbild)
© KEYSTONE/DPA/FRANZISKA KRAUFMANN
Nachdem ein Rottweiler vergangene Woche in Adlikon ZH zwei Kinder und drei Erwachsene angegriffen und gebissen hat, wird nun die Politik aktiv. Zwei EDU-Kantonsräte wollen von der Regierung wissen, ob sie die Liste gefährlicher Hunde erweitern würde.

Die Rassentypenliste von gefährlichen Hunden umfasse im Moment nur acht Rassen, obwohl einige weitere Rassen über Jahrhunderte auf aggressives Verteidigen abgerichtet und gezüchtet worden seien, schrieben die Kantonsräte in ihrer am Mittwoch publizierten Anfrage.

Ihrer Ansicht nach sollen auch Rassen wie Rottweiler oder Dobermann als gefährliche Hunde eingestuft und somit auf die sogenannte Rassentypenliste II aufgenommen werden.

Rassenverbot in Zürich seit 2010

Im Kanton Zürich sind seit 2010 Hunde, die auf dieser Liste aufgeführt sind, sowie ihre Mischlinge verboten. Auslöser für das Rassenverbot war eine Pitbull-Attacke im Jahr 2005, bei der ein sechsjähriger Knabe in Oberglatt ZH zu Tode gebissen wurde.

Die beiden Kantonsräte weisen im Vorstoss auch darauf hin, dass viele Hundebisse aus falscher Rücksicht nicht gemeldet würden. Der Regierungsrat solle aufzeigen, was er unternehme, um die Meldequote zu erhöhen. Und sie fragen auch, ob diese gefährlichen Hunde einem Wesenstest unterzogen werden müssten.

Rottweiler beisst zwei Kinder

Ein einjähriger Rottweiler war vergangene Woche aus einer Wohnung entwichen und hatte fünf Personen - darunter zwei Kinder - gebissen. Ein fünfjähriger Knabe erlitt schwere Verletzungen an den Armen, ein siebenjähriges Mädchen wurde an einem Arm und an einem Bein verletzt.

Weiter biss der Hund auch zwei herbeieilende Frauen sowie eine alarmierte Polizistin. Auf Anordnung des Veterinäramts wurde das Tier eingeschläfert. Die Halter, ein älteres Ehepaar, hatten den Hund erst wenige Tage zuvor in Deutschland abgeholt.

Ob es wegen der Beiss-Attacke zu einem Strafverfahren gegen die Halter kommt, ist noch offen. Die polizeilichen Ermittlungen sind gemäss Angaben der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 30. Oktober 2024 12:16
aktualisiert: 30. Oktober 2024 12:16