Zürcher Gericht verurteilt Lenker wegen tödlichen Unfalls auf A1
Das Gericht sprach den Logistiker wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger grober Verkehrsregelverletzung und wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand schuldig. Er muss den Hinterbliebenen zudem Schadenersatz und Genugtuung zahlen. Wie viel, ist noch offen.
Mit seinem Urteil ging das Bezirksgericht sogar noch weiter, als es die Staatsanwaltschaft verlangt hatte. Diese fand eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten angemessen.
Der Anwalt des Beschuldigten forderte einen Freispruch. Das Unfallopfer sei selber für den Unfall verantwortlich. Der Mann habe alle Regeln für das richtige Verhalten nach Unfällen missachtet.
«Unfallopfer verhielt sich falsch»
Dass sich der 61-Jährige wenige Minuten vor seinem Tod falsch verhielt, fand auch das Bezirksgericht. Der Mann stand während mehrerer Minuten auf der Beschleunigungsspur der A1, um Schäden an seinem Auto fotografisch festzuhalten - ohne die Unfallstelle zu markieren oder sich selber zuerst in Sicherheit zu bringen.
«Solches Fehlverhalten entbindet andere Lenker aber nicht davon, selber aufmerksam zu sein», sagte der Richter. Gemäss Bundesgericht müssen Lenkerinnen und Lenker auch in der Nacht immer damit rechnen, dass sie auf der Autobahn auf stillstehende Autos oder verletzte Personen treffen können. «Der Unfall wäre zu vermeiden gewesen», sagte der Richter. Wegen Unaufmerksamkeit und Alkohol habe der beschuldigte Lenker aber zu spät reagiert.
«Lediglich Cola Zero getrunken»
Der Beschuldigte stritt bei der Befragung jeglichen Alkoholkonsum am Unfallabend ab. Er habe lediglich Cola Zero getrunken, beteuerte er. Dass die Blutprobe 1 Promille Alkohol im Blut ergab, erklärte er sich damit, dass die Proben vertauscht worden seien.
An den eigentlichen Unfall wollte er sich nicht erinnern. Er habe einen Filmriss bis zum Zeitpunkt, an dem er mit seinem Auto stillgestanden habe. «Hätte ich den Mann gesehen, hätte ich sicher abgebremst.» Was geschehen sei, tue ihm von Herzen leid.
Für den Staatsanwalt war jedoch klar, dass der Beschuldigte «sicher zwei Liter Bier» getrunken haben musste. Den Filmriss bezeichnete er als Schutzbehauptung. So müsse der Beschuldigte nicht zugeben, dass er einen grossen Fehler gemacht und einen Menschen getötet habe.
Er wollte den Schaden am Auto fotografieren
Das Unfallopfer war am 24. Februar 2023 kurz vor Mitternacht auf einer Einspurstrecke der A1 aus seinem Nissan ausgestiegen, weil sein Auto kurz zuvor von einem Mercedes gestreift worden war. Er wollte mit dem Fahrer reden und den Schaden fotografieren.
Mehrere Autos schafften es, rechtzeitig abzubremsen und nach links auszuweichen - bis der damals 31-Jährige in seinem BMW herannahte. Gemäss einem Überwachungsvideo steuerte er schnurgerade auf die Unfallstelle zu. Sein BMW erfasste den 61-Jährigen mit knapp 80 km/h. Das Unfallopfer wurde mehrere Meter weit durch die Luft geschleudert, bis es auf der zweiten Überholspur liegen blieb.
Der Mann starb noch auf der Unfallstelle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte kann es ans Obergericht weiterziehen.