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Luzern plant Einführung einer zusätzlichen kantonalen Gewinnsteuer

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Luzern plant Einführung einer zusätzlichen kantonalen Gewinnsteuer

17. März 2025, 10:05 Uhr
Der Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss (Mitte) hat die Pläne für die Steuergesetzrevison 2027 an der Medienkonferenz vorgestellt. (Archivaufnahme)
© Keystone/URS FLUEELER
Die Luzerner Regierung plant für 2027 eine Steuergesetzrevision. Sie reagiert damit auf die möglichen Pläne des Bundes, die Mehrerträge aus der OECD-Steuer zu Lasten der Kantone anzupassen. Eine ordentliche Vernehmlassung zur Steuerreform startet ab 23. April.

Der Regierungsrat sieht eine Zusatzsteuer für Firmen mit einem Gewinn von mehr als 50 Millionen Franken vor. Rund 15 Firmen im Kanton Luzern wären betroffen, sagte Finanzdirektor Reto Wyss am Montag vor den Medien. Die Steuergesetzrevision soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Für Reingewinne zwischen 50 und 500 Millionen Franken sollen zusätzlich drei Prozent und für Gewinne über 500 Millionen Franken vier Prozent erhoben werden. Letzteres treffe nur auf maximal eine Handvoll Firmen zu, sagte Renato Belchior, Geschäftsbereichsleiter Juristische Personen, auf eine entsprechende Journalistenfrage.

Unternehmen mit einem Gewinn von weniger als 50 Millionen Franken sind von den Änderungen nicht betroffen. KMU müssen sich keine Sorgen machen, sagte Wyss.

Zeitlich befristet

Die Steuertarife sind befristet. Die zusätzlichen vier Prozent gelten bis 1. Januar 2032, die drei Prozent für zehn Jahre. Die Tarifstufen könnten an nationale und internationale Entwicklungen angepasst werden, so Wyss. Ausserdem soll die Gesamtbelastung der Firmen nicht über die 15 Prozent der OECD-Mindestbesteuerung steigen.

Zur geplanten Steuergesetzrevision liegt noch keine Botschaft vor. Diese werde aktuell erarbeitet, sagte Wyss. Vom 23. April bis 23. Juli kann sich die Bevölkerung zu den Plänen äussern. Ein Konsultationsverfahren mit Parteien, Firmen und Verbänden hat bereits stattgefunden. Diese hätten gewünscht, dass die Regierung eine ordentliche Vernehmlassung durchführe, so Wyss. «Ich bin mir bewusst, dass diese Vorlage kontrovers diskutiert werden wird.»

Das Thema ist noch nicht vom Tisch

Die Finanzkommission des Ständerats hat kürzlich eine Motion zurückgezogen, die den Verteilungsschlüssel der OECD-Zusatzsteuer ändern wollte. Statt 75 Prozent für die Kantone und 25 Prozent für den Bund sollte es jeweils 50 Prozent geben, um mehr Geld für die Armee bereitzustellen.

Durch den Rückzug der Motion verzichtete der Kanton Zug auf eine eigene OECD-Zusatzsteuer. Der Kanton Luzern verfolgt einen anderen Weg. Wyss sagte, das Thema sei noch nicht abgeschlossen. Obwohl die Motion zurückgezogen wurde, sei die Bundesverwaltung mit weiteren Abklärungen zur OECD-Mindestbesteuerung beauftragt worden. Zudem seien Zug und Luzern nicht vergleichbar, da im Kanton Zug die parlamentarischen Diskussionen schon begonnen hätten, während Luzern noch Zeit habe, eine Vernehmlassung durchzuführen.

400 Millionen Franken Mehrerträge

Die Luzerner Regierung erwartet aus der OECD-Mindeststeuer Erträge von 400 Millionen Franken jährlich. Die Hälfte soll in die Wirtschaftsförderung fliessen, je ein Viertel soll der Bevölkerung und den Gemeinden zugute kommen. An diesen in der letzten Woche präsentierten Plänen ändere sich nichts, sagte Reto Wyss an der Medienkonferenz.

Ebenso würden Gemeinden, unabhängig von der Einführung eines Mehrstufentarifs, wie bisher an den Mehrerträgen des Kantons beteiligt, hielt der Finanzdirektor fest. Die Einführung der Änderungen ist für 1. Oktober 2026 geplant. Gemeinden dürften nicht benachteiligt werden, so Wyss. Diese Sicherheit könne er geben.

Abstimmung ist im Herbst 2026 geplant

Nach der Vernehmlassung wird das Kantonsparlament im Dezember 2025 über die Steuergesetzrevision diskutieren. Eine Volksabstimmung ist voraussichtlich im September 2026 geplant.

Das Schweizer Stimmvolk hat im Sommer 2023 die Einführung der OECD-Mindeststeuer mit über 78 Prozent Ja-Stimmenanteil gutgeheissen. Damit müssen international tätige Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro mindestens 15 Prozent Steuern zahlen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 17. März 2025 10:05
aktualisiert: 17. März 2025 10:05