SVP der Stadt Luzern darf Versammlung nicht durchführen
Dies geht aus dem Gerichtsentscheid vom Dienstag hervor, welcher der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt. Das Gesuch gestellt hatte der ehemalige Grossstadtrat Yves Holenweger (SVP).
Der Beschwerdeführer hatte geltend gemacht, dass seine Rechte auf Beurteilung seines Parteiausschlusses durch die Mitgliederversammlung verletzt worden seien. Das Gericht sah es als glaubhaft an, dass Holenwegers Anträge nicht für die Versammlung traktandiert und seine statutarischen Rechte verletzt worden seien.
Holenweger, der nach internen Differenzen aus der Partei ausgeschlossen worden war, wandte sich unter anderem gegen eine Überweisung von 25'000 Franken des ehemaligen Parteipräsidenten Dieter Haller auf dessen privates Spendenkonto. Er fordert eine transparente Aufarbeitung dieser Vorgänge.
Das Bezirksgericht setzte der SVP Luzern eine Frist bis zum 22. November zur Stellungnahme. Ein Hauptverfahren zur abschliessenden Klärung bleibt ausstehend.