Wasserzinsen sollen beim Finanzausgleich berücksichtigt werden

Beim innerkantonalen Finanzausgleich Obwaldens sollen für die Berechnung des Ressourcenausgleichs auch die Wasserzinsen berücksichtigt werden. Der Kantonsrat hat am Freitag einen Antrag, auf den Einbezug des Wasserzinses zu verzichten, mit 40 zu 13 Stimmen abgelehnt.

Der Finanzausgleich reduziert die Unterschiede bei der finanziellen Leistungsfähigkeit der Obwaldner Gemeinden. Im Bild die Gemeinde Kerns (Archivaufnahme) (FOTO: KEYSTONE/URS FLUEELER)
Der Finanzausgleich reduziert die Unterschiede bei der finanziellen Leistungsfähigkeit der Obwaldner Gemeinden. Im Bild die Gemeinde Kerns (Archivaufnahme) (FOTO: KEYSTONE/URS FLUEELER)

Der Entscheid fiel bei der im übrigen unbestrittenen Beratung des Wirkungsberichtes zum innerkantonalen Finanzausgleich (FiAG). Angestrebt wird mit ihm ein Ausgleich der unterschiedlichen Steuerbelastungen in den Gemeinen. Dies soll zur Stärkung der finanziellen Autonomie und Selbstverantwortung der Kommunen führen.

Um den Finanzausgleich zu optimieren wurden zwei Analysen zur Wirksamkeit in Auftrag gegeben – einerseits vom Kanton, anderseits von den Gemeinden Engelberg und Sarnen. Die Analysen enthalten verschiedene Verbesserungsvorschläge. Die Regierung will nun unter anderem künftig den Wasserzins sowie die Zweitwohnungen bei der Berechnung des Ressourcenausgleichs berücksichtigen.

(sda)


Daten:

News Redaktion
26.05.23 12:26

Themen:

Regional

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