Neu müssten alle Personen über eine stufen- und fachgemässe Ausbildung verfügen, wenn sie Privatunterricht erteilen wollten, hiess es in der Mitteilung der Staatskanzlei. Ziel der Neuerung sei es, die Qualität des Unterrichts zu verbessern und zu sichern.
Die neue Vorgabe tritt auf den 1. August und somit auf das neue Schuljahr in Kraft. Für diejenigen Eltern, welche bereits eine unbefristete Bewilligung für das private Unterrichten der eigenen Kindern haben, ändert sich vorerst nichts. Sie könnten weiter unterrichten, bis die Kinder aus der Primarschulstufe kämen, hiess es in der Mitteilung.
(sda)