Ziel sei es, dass medizinische Stellen, Opferberatungsstellen und die Strafverfolgung besser zusammenarbeiten könnten, erklärte die Kantonsrätin in ihrem Vorstoss. Die Beweissicherung und Beratung unmittelbar nach dem Gewaltdelikt seien wichtig, damit die beschuldigten Personen auch verurteilt werden könnten.
Der Regierungsrat unterstützt in seiner am Montag veröffentlichten Antwort die Forderung von Kantonsrätin Setz. Heute würden die Beweise nach einer Tat oft nur dann gesichert, wenn zeitgleich ein Strafverfahren eröffnet werde. Eine vom Strafverfahren unabhängige Beweissicherung würde den Opfern die Möglichkeit eröffnen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob und wann sie Anzeige erstatten wollen.
Gemäss den Ausführungen führt der Kanton Bern bereits ein Krisenzentrum für häusliche und sexuelle Gewaltopfer. Dieses soll bei der Schaffung eines Luzerner Krisenzentrums Modell stehen, hiess es weiter.
(sda)